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B E K A N N T M A C H U N G

Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Dollerup in der Sitzung am 15.06.2006 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der

5. Änderung des Flächennutzungsplanes
der Gemeinde Dollerup

für das Gebiet südwärtig der Ortslage Dollerup (Windenergieeignungsflächen) sowie der Entwurf der Begründung liegen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch vom

02.10.2006 bis zum 03.11.2006

erneut aus verfahrensrechtlichen Gründen in der Amtsverwaltung des Amtes Langballig in Langballig, Süderende 1, während folgender Zeit öffentlich aus:

montags bis freitags 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie
donnerstags von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr.

Während dieser Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierte die Planunterlagen einsehen und Anregungen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden in der Amtsverwaltung zur Niederschrift in der Amtsverwaltung vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben.

Der räumliche Geltungsbereich der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes ist in dem als Anlage beigefügten Übersichtsplan dargestellt.

Umweltbezogene Stellungnahmen liegen nicht vor.

Es ist folgende umweltbezogene Information verfügbar:
- Landschaftsplan der Gemeinde Grundhof.

Diese Information liegt ebenfalls zur Einsichtnahme aus.

Amt Langballig
Der Amtsvorsteher
Bauamt

Langballig, den 18.09.2006

Im Auftrage
gez. Zetzmann

19.09.2006