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B E K A N N T M A C H U N G  

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Grundhof, Kreis Schleswig-Flensburg, hat in ihrer Sitzung am 08.11.2006 den Entwurf der  

Satzung der Gemeinde Grundhof, Kreis Schleswig-Flensburg,  
über die Festlegung (Ergänzung) des im Zusammenhang bebauten  
Ortsteiles Grundhof  

gefasst und die Begründung gebilligt.  

Das Gebiet umfasst die Fläche südlich der Gemeindestraße -Hasselstraße- und nordwestlich der bestehenden Bebauung der Landesstraße 270.  

Rechtsgrundlage für die Satzung der Gemeinde Grundhof, Kreis Schleswig-Flensburg, über die Festlegung (Ergänzung) des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Grundhof ist § 34 Abs. 4 Nr. 3 des Baugesetzbuches.  

Mit der Satzung der Gemeinde Grundhof über die Festlegung (Ergänzung) des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Grundhof verfolgt die Gemeinde Grundhof das Ziel, die bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche einer Wohnbebauung zuzuführen.  

Der räumliche Geltungsbereich der Satzung der Gemeinde Grundhof, Kreis Schleswig-Flensburg, über die Festlegung (Ergänzung) des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Grundhof ist in dem als Anlage beigefügten Lageplan dargestellt.  

Die Gemeinde Grundhof lädt hiermit zu einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch am  

Montag, d. 27. November 2006 um 16.30 Uhr 
in den großen Sitzungssaal der Amtsverwaltung Langballig,  
Süderende 1, 24977 Langballig, 

ein.  

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wird die Öffentlichkeit über die Planung unterrichtet. Ihr wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.  

Langballig, d. 15.11.2006 

Amt Langballig                                         
Der Amtsvorsteher                               

Im Auftrage  
gez. Zetzmann

 

16.11.2006