B E K A N N T M A C H U N G
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Grundhof, Kreis Schleswig-Flensburg, hat in ihrer Sitzung am 08.11.2006 den Entwurf der
Satzung der Gemeinde Grundhof, Kreis Schleswig-Flensburg,
über die Festlegung (Ergänzung) des im Zusammenhang bebauten
Ortsteiles Grundhof
gefasst und die Begründung gebilligt.
Das Gebiet umfasst die Fläche südlich der Gemeindestraße -Hasselstraße- und nordwestlich der bestehenden Bebauung der Landesstraße 270.
Rechtsgrundlage für die Satzung der Gemeinde Grundhof, Kreis Schleswig-Flensburg, über die Festlegung (Ergänzung) des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Grundhof ist § 34 Abs. 4 Nr. 3 des Baugesetzbuches.
Mit der Satzung der Gemeinde Grundhof über die Festlegung (Ergänzung) des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Grundhof verfolgt die Gemeinde Grundhof das Ziel, die bisher landwirtschaftlich genutzte Fläche einer Wohnbebauung zuzuführen.
Der räumliche Geltungsbereich der Satzung der Gemeinde Grundhof, Kreis Schleswig-Flensburg, über die Festlegung (Ergänzung) des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles Grundhof ist in dem als Anlage beigefügten Lageplan dargestellt.
Die Gemeinde Grundhof lädt hiermit zu einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch am
Montag, d. 27. November 2006 um 16.30 Uhr
in den großen Sitzungssaal der Amtsverwaltung Langballig,
Süderende 1, 24977 Langballig,
ein.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wird die Öffentlichkeit über die Planung unterrichtet. Ihr wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
Langballig, d. 15.11.2006
Amt Langballig
Der Amtsvorsteher
gez. Zetzmann