6. Änderungssatzung zur Aufhebung der
Satzung |
Aufgrund des § 24a der Amtsordnung in Verbindung mit dem § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und der §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in den jeweils geltenden Fassungen wird nach Beschlussfassung durch den Amtsausschuss vom 17.1.2007 folgende Satzung erlassen:
Artikel 1
Die Satzung des Amtes Langballig über die Benutzung der Gemeinschaftsunterkunft für Aus- und Übersiedler, Obdachlose und Asylbewerber in 24977 Grundhof, Bytoft 19, wird aufgehoben.
Artikel 2
Diese Änderungssatzung tritt mit dem Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
Langballig, den 18.1.2007
gez. Bachmann
Amtsvorsteher