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6. Änderungssatzung zur Aufhebung der

Satzung
des Amtes Langballig über die
Benutzung der Gemeinschaftsunterkunft
für Aus- und Übersiedler, Obdachlose und Asylbewerber
in 24977 Grundhof, Bytoft 19.

Aufgrund des § 24a der Amtsordnung in Verbindung mit dem § 4 der Gemeinde­ordnung für Schleswig-Holstein und der §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgaben­gesetzes des Landes Schleswig-Holstein in den jeweils geltenden Fassungen wird nach Beschlussfassung durch den Amtsausschuss vom 17.1.2007 folgende Satzung erlassen:

Artikel 1  
Die Satzung des Amtes Langballig über die Benutzung der Gemeinschaftsunterkunft für Aus- und Übersiedler, Obdachlose und Asylbewerber in 24977 Grundhof, Bytoft 19, wird aufgehoben.

Artikel 2  
Diese Änderungssatzung tritt mit dem Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.


Langballig, den 18.1.2007

gez. Bachmann  
Amtsvorsteher

24.01.2007