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 Bekanntmachung  

Haushaltssatzung  
des Amtes Langballig für das Haushaltsjahr 2007. 

Aufgrund § 18 Amtsordnung in Verbindung mit §§ 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluß des Amtsausschusses vom 05.12.2006 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 wird  

1. im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf

2.845.200,00 EUR

in der Ausgabe auf

2.845.200,00 EUR

und  

2. im Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf

166.700,00 EUR

in der Ausgabe auf

166.700,00 EUR

festgesetzt.

§ 2


Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investi-
    tionen und Investitionsförderungs- 
    maßnahmen auf



0,00 EUR

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs- ermächtigungen auf


0,00 EUR

3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

400.000,00 EUR

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf


18,87 Stellen

§ 3

Die Amtsumlage wird festgesetzt auf 44,96 v.H. der Umlagegrundlage.

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Amtsvorsteherin ihre oder der Amtsvorsteher seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1.500 EUR.

Langballig, den 06.Dezember 2006

gez. J. Bachmann
J. Bachmann  
Amtsvorsteher

Die vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Jede/r kann Einsicht nehmen in die Satzung und den Haushaltsplan mit allen Anlagen im Amt Langballig, Zimmer 26, 24977 Langballig.

Amt Langballig  
Der Amtsvorsteher  

Im Auftrage  
gez. Schmeiduch

24.01.2007