Bekanntmachung
Haushaltssatzung
des Amtes Langballig für das Haushaltsjahr 2007.
Aufgrund § 18 Amtsordnung in Verbindung mit §§ 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluß des Amtsausschusses vom 05.12.2006 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 wird
1. im Verwaltungshaushalt
-
in der Einnahme auf
2.845.200,00 EUR
in der Ausgabe auf
2.845.200,00 EUR
und
2. im Vermögenshaushalt
-
in der Einnahme auf
166.700,00 EUR
in der Ausgabe auf
166.700,00 EUR
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investi- |
0,00 EUR |
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs- ermächtigungen auf |
0,00 EUR |
3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite auf |
400.000,00 EUR |
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf |
18,87 Stellen |
§ 3
Die Amtsumlage wird festgesetzt auf 44,96 v.H. der Umlagegrundlage.
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Amtsvorsteherin ihre oder der Amtsvorsteher seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1.500 EUR.
Langballig, den 06.Dezember 2006
gez. J. Bachmann
J. Bachmann
Amtsvorsteher
Die vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Jede/r kann Einsicht nehmen in die Satzung und den Haushaltsplan mit allen Anlagen im Amt Langballig, Zimmer 26, 24977 Langballig.
Amt Langballig
Der Amtsvorsteher
Im Auftrage
gez. Schmeiduch