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Bekanntmachung  

Haushaltssatzung  
der Gemeinde Langballig für das Haushaltsjahr 2007.  

Aufgrund der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 01.12.2006 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 wird

1. im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf

1.495.200,00 EUR

in der Ausgabe auf

1.495.200,00 EUR

und

2. im Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf

255.300,00 EUR

in der Ausgabe auf

255.300,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investi-
     tionen und Investitionsförderungs-
     maßnahmen auf



0,00 EUR

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-ermächtigungen auf


0,00 EUR

3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

0,00 EUR

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf


2 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

b) für Grundstücke (Grundsteuer B)

2. Gewerbesteuer


270 v. H.


270 v. H.


320 v. H.

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 500 Euro


Langballig, den 02.12.2006

gez. P.-D. Henningsen  
Peter-Dietrich Henningsen 
Bürgermeister

Die vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Jede/r kann Einsicht nehmen in die Satzung und die Anlagen im Amt Langballig, Kämmerei, Zimmer 26, Süderende 1, 24977 Langballig.

Amt Langballig  
Der Amtsvorsteher 
Im Auftrage 
gez. Schmeiduch






24.01.2007