Bekanntmachung
Haushaltssatzung
der Gemeinde Langballig für das Haushaltsjahr 2007.
Aufgrund der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 01.12.2006 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 wird
1. im Verwaltungshaushalt
-
in der Einnahme auf
1.495.200,00 EUR
in der Ausgabe auf
1.495.200,00 EUR
und
2. im Vermögenshaushalt
-
in der Einnahme auf
255.300,00 EUR
in der Ausgabe auf
255.300,00 EUR
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investi- |
0,00 EUR |
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-ermächtigungen auf |
0,00 EUR |
3. Der Höchstbetrag der Kassenkredite auf |
0,00 EUR |
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf |
2 Stellen |
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 2. Gewerbesteuer |
270 v. H. 270 v. H. 320 v. H. |
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 500 Euro.
Langballig, den 02.12.2006
gez. P.-D. Henningsen
Peter-Dietrich Henningsen
Bürgermeister
Die vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Jede/r kann Einsicht nehmen in die Satzung und die Anlagen im Amt Langballig, Kämmerei, Zimmer 26, Süderende 1, 24977 Langballig.
Amt Langballig
Der Amtsvorsteher
Im Auftrage
gez. Schmeiduch