B E K A N N T M A C H U N G
der öffentlichen Auslegung nach § 2 Abs. 3 Baugesetzbuch für die
6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dollerup,
Kreis Schleswig-Flensburg
Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Dollerup, Kreis Schleswig-Flensburg, in der Sitzung am 28. Juni 2007 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dollerup, Kreis Schleswig-Flensburg, für das Gebiet „An der Schluchtstraße, östlich der Schulstraße“ und die Begründung dazu liegen in der Zeit
vom 06. August 2007 bis 06. September 2007
in der Amtsverwaltung Langballig in 24977 Langballig, Süderende 1, Bauamt, Zimmer 28, während folgender Zeiten öffentlich aus: Montags bis freitags von 8.00 - 12.00 Uhr sowie donnerstags von 14.00 - 17.00 Uhr. Während dieser Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen und Anregungen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorbringen.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. eine Umweltprüfung nicht durchgeführt wird.
Der räumliche Geltungsbereich ist in dem als Anlage beigefügten Übersichtsplan dargestellt.
Langballig, d. 25.07.2007
Amt Langballig
Der Amtsvorsteher
Bauamt
Im Auftrage
gez. Zetzmann