N i e d e r s c h r i f t
über die Sitzung des Dorfausschusses
der Gemeinde Dollerup
am Dienstag, d. 28. Mai 2002 um 20.00 Uhr
im Landgasthaus Streichmühle
Tagesordnung:
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Benutzerordnung des Jugendraumes
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Beschlussfassung über die Benutzerordnung des Jugendraumes
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Veranstaltungen
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Verschiedenes
Anwesend:
seitens des Dorfausschusses:
Dorfausschussvorsitzende Christa Paulsen - zgl. als Protokollführerin -
'Dorfausschussmitglied Axel Willy Bohn
Dorfausschussmitglied Hermann Jacobsen
Dorfausschussmitglied Elke Eggers
Dorfausschussmitglied Christiane Voss
seitens der Gemeindevertretung:
Bürgermeisterin Inger Hinrichsen
Gemeindevertreter Peter-Wilhelm Jacobsen
Gemeindevertreter Hans-Jörg Petersen
Gemeindevertreter Thomas Petersen
Gemeindevertreter Peter Tramsen
Gemeindevertreter Hans-Peter Wree
seitens des Dorfausschusses der Gemeinde Westerholz:
Dorfausschussvorsitzender Manfred Borrmann
Beginn: 20.05 Uhr Ende: 21.10 Uhr
Die Dorfausschussvorsitzende begrüßt die Anwesenden, besonders Manfred Borrmann, den Vorsitzenden des Dorfausschusses der Gemeinde Westerholz.
Die Verhandlungen finden in öffentlicher Sitzung statt.
Zu Punkt 1 der Tagesordnung:
Benutzerordnung des Jugendraumes
Die Benutzungsordnung für den Jugendtreff bei der Grundschule Langballig wird jedem vorgelegt. Sie dient als Vorlage für die anschließende Beratung. Es wird die beigefügte Benutzerordnung für den Jugendraum der Gemeinde Dollerup und Westerholz erarbeitet.
Zu Punkt 2 der Tagesordnung:
Beschlussfassung über die Benutzerordnung des Jugendraumes
Einstimmiger Beschluss:
Die Dorfausschussmitglieder beschließen die erarbeitete Benutzerordnung.
Der Dorfausschussvorsitzende der Gemeinde Westerholz und die anwesenden Gemeinderatsmitglieder der Gemeinde Dollerup schließen sich diesem Beschluss an.
Zu Punkt 3 der Tagesordnung:
Veranstaltungen
Die Dorfausschussvorsitzende berichtet, dass die geplante Seniorenfahrt zum „Multimar Wattforum Tönning" nicht stattfinden sollte, da die ev. Frauenhilfe diese Fahrt schon angeboten hat.
Aus der Versammlung kommen folgende Ersatzvorschläge:
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Park in Owschlag
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Kanalfahrt
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Schleifahrt
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„Arboretum"
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Ziegeleimuseum in Kerkeminde
Die Entscheidung soll in der nächsten Sitzung gefasst werden.
Zu Punkt 4 der Tagesordnung:
Verschiedenes
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Die Gemeinde Westerholz wird eine elektronische Dartscheibe für den Jugendraum in Streichmühle kaufen.
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Gemeindevertreter Thomas Petersen berichtet, dass die Dolleruper Jagdgenossenschaft eine Jugendfahrt in den „Tierpark Eekholt" finanzieren bzw. bezuschussen würde. Eine Entscheidung wird nicht getroffen.
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Die Dorfausschussvorsitzende berichtet, dass von dem gespendeten Geld der Firma „Autostation Brogmus" in Streichmühle die von Kindern gewünschte Turnstange für den Spielplatz am Dorfplatz gekauft werden könnte. Die Anwesenden stimmen dem Vorschlag zu.
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Gemeindevertreter Hans-Peter Wree fragt nach dem Finanzierungsstand des gemeindeeigenen Klaviers im „Landgasthaus Steichmühle". Es wird festgestellt, dass seitens der Amtsverwaltung Langballig verschiedene Kontostände bekanntgegeben werden.
Bürgermeisterin Inger Hinrichsen und Gemeindevertreter Axel Willy Bohn werden sich um Klärung der Angelegenheit bemühen. In diesem Zusammenhang schlägt Gemeindevertreter Hermann Jacobsen vor, das Klavier mit einem Schloss zu versehen. Gemeindevertreter Axel Willy Bohn wird sich der Sache annehmen.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, dankt die Vorsitzende für die Mitarbeit und schließt die Sitzung um 21.10 Uhr.
Anlage zur Niederschrift
Benutzungsordnung für den Jugendraum
der Gemeinden Dollerup und Westerholz
§ 1
Hausherr des Jugendraumes in Streichmühle sind die Gemeinden Dollerup und Westerholz, vertreten durch die Gemeindevertretungen. Sie üben auch das Hausrecht aus.
Mit der Wahrnehmung des Hausrechts werden die/der Vorsitzende des Dorfausschusses und der Hausmeister des Jugend- und Sportlerheimes des TVG beauftragt.
Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Beauftragten der Gemeinden und den Benutzern des Jugendraumes entscheidet die Gemeindevertretung durch Mehrheitsbeschluss. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Der Jugendraum dient den Jugendlichen und Jugendgruppen der Gemeinden als Versammlungsraum.
§ 2
Benutzungsgrundsätze
Hausordnung
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Es ist ein Benutzerbuch zu führen (Datum, Zeit und Verantwortlicher).
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Jeder Besucher hat sich so zu verhalten, dass die Anlieger und Nachbarn nicht gestört werden.
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Es besteht Alkoholverbot. Angetrunkene Besucher haben nach Aufforderung den Jugendraum umgehend zu verlassen. Im Wiederholungsfalle wird Hausverbot erteilt.
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Mit Rücksicht auf die Nichtraucher sollte nicht geraucht werden.
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Einrichtungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln. Festgestellte Beschädigungen sind dem Beauftragten der Gemeinden sofort zu melden. Die Schäden sind durch den Verursacher zu ersetzen.
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Die Spielfelder des TVG dürfen weder betreten noch befahren werden. Im Übrigen gilt die Platzordnung des TVG.
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Für persönliche Dinge (Kleidung, Wertsachen usw.) trägt der Besucher selbst die Verantwortung. Für abhandengekommene Dinge wird keine Haftung übernommen.