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Förderung aus dem ESF Plus-Programm "WIR - Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt" beantragen
[Nr.99400055017000 ]

Leistungsbeschreibung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Sie bei Vorhaben, die die Teilhabe von Geflüchteten am deutschen Arbeitsmarkt fördern. Dies geschieht durch das ESF Plus-Programm "WIR - Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt" (nachfolgend: WIR-Programm).

Das WIR-Programm hat folgende Zielgruppen:

  • Geflüchtete mit Aufenthaltserlaubnis
  • Personen mit einer Aufenthaltsgestattung
  • Personen mit einer Duldung, die keinem absoluten Arbeitsverbot unterliegen

Ziele der Förderung sind:

  • die stufenweise und nachhaltige Integration in Arbeit oder Ausbildung, die Aufnahme des Schulbesuchs mit dem Zweck des Nachholens eines Schulabschlusses sowie die Begleitung des Übergangs SchuleBeruf der Zielgruppe;
  • der Erhalt, die Erhöhung sowie die Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit der Zielgruppe
  • die strukturelle Verbesserung des Zugangs der Zielgruppe zu Arbeit und Bildung.

Ebenfalls gefördert werden Sie für die

  • digitale Ansprache und Erstinformation sowie
  • bei Bedarf die Verweisberatung der Zielgruppe, die von den Angeboten vor Ort nur unzureichend erreicht wird.

Sie werden als Projektträger gefördert, der in Kooperations- oder Projektverbünden organisiert ist (in einem Netzwerk).

Art und Umfang:

Die Förderleistung wird in Form einer Anteilsfinanzierung mit Zuschüssen gewährt. Der Fördersatz beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben mit einem Höchstbetrag von 4 Millionen Euro.

Die Laufzeit der Vorhaben beträgt in der Regel 4 Jahre.

Die Bewilligung der Anträge erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS). Die DRV KBS hat dabei die Aufgaben,

  • die Antragstellenden zu informieren und fördertechnisch zu beraten,
  • Anträge zu prüfen,
  • Zuwendungen zu bewilligen und auszuzahlen sowie
  • Vorhaben zu prüfen.

Verfahrensablauf

Das Förderverfahren für das ESF-Plus Programm WIR ist zweistufig. Im 1. Schritt reichen Sie eine Interessenbekundung ein. Im 2. Schritt werden die ausgewählten Projektträger (im Kooperations- oder Projektverbund) zur Antragstellung aufgefordert.

Zu Schritt 1:

  • Interessenbekundungen reichen Sie über das IT-Förderportal Z-EU-S elektronisch ein. Beachten Sie die gesondert bekanntgegebenen Fristen.
  • Ein unabhängiges Gutachterinstitut bewertet die eingereichten Interessenbekundungen. Die Auswahl erfolgt anhand definierter Auswahlkriterien und Gewichtungen, unter anderem Aspekte der Eignung und Finanzierung, Bildung und Kooperation des Kooperations- oder Projektverbundes, Qualität des Projektkonzepts, Qualität des Arbeits- und Zeitplans, Verstetigung und Transfer sowie Wirtschaftlichkeit des Vorhabens

Zu Schritt 2:

  • Wenn Ihr Projekt positiv bewertet wird, dann werden Sie aufgefordert, einen formellen, schriftlichen Förderantrag über das Förderportal Z-EU-S zu stellen.

Kommt eine Bewilligung des Vorhabens zustande, gelten die für Zuwendungen üblichen Regelungen, ergänzt um spezielle Regelungen zur Förderung des Bundes aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds 2021-2027.

Voraussetzungen

Sie können einen Antrag stellen

  • als juristische Person des privaten und öffentlichen Rechts,
  • als rechtsfähige Personengesellschaft, beispielsweise als
    • freie und öffentliche Einrichtung,
    • Kommune,
    • Träger der freien Wohlfahrtspflege,
    • sonstiger gemeinnütziger Träger,
    • Forschungsinstitut,
    • Verband und
    • Unternehmen

Welche Unterlagen werden benötigt?

Im Falle einer Förderung müssen Sie unter anderem folgende Unterlagen bei der Bewilligungsbehörde einreichen:

  • Kofinanzierungsbestätigung
  • Kooperationsvereinbarungen
  • Stellenbeschreibungen
  • Banknachweis

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Gegen Entscheidungen im Rahmen des Bewilligungsprozesses (Zuwendungsbescheid, Schlussbescheid) können Sie über das Förderportal ZEU-S Widerspruch einreichen.
  • Gegen Entscheidungen im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens ist auch ein direktes Klageverfahren zulässig

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Urheber

Referat EF 2 "ESF-Programmumsetzung, EHAP Verwaltungsbehörde, Digitale Transformation" im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Fachlich freigegeben am

08.12.2022

Gebühren

  • Kostenfrei
    Im Rahmen der Interessenbekundung und der Antragstellung fallen keine Kosten an.

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