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Gemeindevertretung Westerholz

Die Gemeindevertretung ist das oberste Organ der Gemeinde. Sie ist oberste Dienstbehörde der gemeindlichen Mitarbeiter und Dienstvorgesetzter der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters.

Die Mitglieder werden alle 5 Jahre von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde gewählt.

Als oberstes Willensbildungsorgan entscheidet die Gemeindevertretung über alle wichtigen Selbstverwaltungsangelegenheiten der Gemeinde, z.B. Erlass von Satzungen, Aufstellung von Bebauungsplänen, Aufnahme von Darlehen und vieles mehr. Einige Entscheidungen kann die Gemeindevertretung auch auf die Bürgermeisterin bzw. den Bürgermeister oder auf Ausschüsse übertragen.

Mitglieder der Gemeindevertretung

Bürgermeister

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1. stellv. Bürgermeisterin

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2. stellv. Bürgermeisterin

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