Ausschüsse der Gemeinde Langballig
Die Gemeindevertretung wählt zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse Ausschüsse (§ 45 Abs. 1 GO). Durch die Arbeit der Ausschüsse wird eine fachlich qualifizierte und zügige Willensbildung ermöglicht. Die Ausschüsse ermitteln bereits im Vorwege den Sachverhalt, prüfen die Rechtslage sowie etwaige finanzielle Auswirkungen und erarbeiten einen Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung. Die Hauptsatzung der Gemeinde bestimmt, welche ständigen Ausschüsse zu bilden sind, ihr Aufgabengebiet sowie die Zahl ihrer Mitglieder.
Die Gemeinde Langballig hat die folgende ständigen Ausschüsse gebildet:
Finanzausschuss
Vorsitzender
stellv. Vorsitzender
bürgerliches Mitglied
Bau- und Umweltausschuss
Vorsitzender
stellv. Vorsitzender
bürgerliche Mitglieder
Kultur- und Sozialausschuss
Vorsitzender
stellv. Vorsitzende
bürgerliche Mitglieder