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Weiterbildung
[Nr.99065016018000 ]

Leistungsbeschreibung

Um die wirtschaftlichen, sozialen, demografischen und ökologischen Herausforderungen in der modernen Gesellschaft zu bewältigen, wird es immer wichtiger, sich weiterzubilden. Nur gut aus- und weitergebildete Menschen können zu ihrer persönlichen Beschäftigungsfähigkeit beitragen, innovativ sein und zum Erhalt einer starken Wettbewerbsposition der Betriebe beitragen.

Als vierte Säule des Bildungswesens, neben dem Schul-, Hochschul- und dem dualen Berufsausbildungssystem, hat sich die Weiterbildung etabliert. Diese wird - anders als die Bildungsbereiche Schule und Hochschule - nicht rein staatlich verantwortete. Der Bedarf der Wirtschaft an Fachkräften und nach immer mehr höherwertigen Qualifikationen verstärkt den Bedeutungszuwachs der Weiterbildung.

Die Landesregierung Schleswig-Holsteins setzt bei der Förderung der Weiterbildung den Schwerpunkt auf die Verbesserung der Rahmenbedingungen und auf die Schaffung von Anreizen, sich individuell oder im Betrieb für Weiterbildung einzusetzen. Gefördert werden zur Zeit insbesondere die

  • Modernisierung der Berufsbildungsstätten (Investitionen in Bau, Umbau, Ausstattung, mit bis zu 50% der zuwendungsfähigen Gesamtkosten),
  • Weiterbildungsberatung und -information (durch zwölf Weiterbildungsverbünde in Schleswig-Holstein) sowie
  • Weiterbildung für Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen (über Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) aus dem Zukunftsprogramm Arbeit (ZPA)).

Damit soll allen Bürgerinnen und Bürgern sowie allen, insbesondere den kleinen und mittleren, Betrieben im Land der Zugang zur Weiterbildung erleichtert, die Nachfrage nach Weiterbildung gestärkt und die Teilnahme an Weiterbildung erhöht werden.

An wen muss ich mich wenden?

An das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus Schleswig-Holstein, Referat Weiterbildungspolitik sowie an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB).

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Mit der Maßnahme darf nicht vor Förderzusage begonnen werden.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Die sogenannten "Weiterbildungsverbünde" sind ein definierter Kreis von Leistungsempfängern, die eine Förderung beantragen können. Dabei ist die Landesförderung eine Kofinanzierung, die eine Mitfinanzierung mit Eigenmitteln voraussetzt. Näheres regelt die jeweilige Förderrichtlinie.

Mehr Informationen zum Thema Weiterbildung erhalten Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein und des Kursportals Schleswig-Holstein.