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14.06.2018
Gemeindevertretung Munkbrarup - konstituierende Sitzung
Konstituierende S i t z u n g
der Gemeindevertretung Munkbrarup
am Donnerstag, d. 14. Juni 2018 um 19.30 Uhr
St. Laurentiusanlage, Brombeerhof.
Tagesordnung:
- Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit durch die bisherige Vorsitzende,
Feststellung des ältesten Mitgliedes der Gemeindevertretung und Übergabe des Vorsitzes - Beschlussfassung über die im nicht öffentlichen Teil der Sitzung zu behandelnden Tagesordnungspunkte
- Erklärungen über die Fraktionsbildung und Benennung der Fraktionsvorsitzenden
- Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters,
Verpflichtung und Amtseinführung durch das älteste Mitglied der Gemeindevertretung - Verpflichtung der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter durch die Bürgermeisterin / den Bürgermeister
- a) Wahl der 1. stellvertr. Bürgermeisterin / des 1. stellvertr. Bürgermeisters, Vereidigung und Ernennung
b) Wahl der 2. stellvertr. Bürgermeisterin / des 2. stellvertr. Bürgermeisters, Vereidigung und Ernennung - Wahl eines weiteren Vertreters in den Amtsausschuss
- Wahl von zwei stellvertr. Mitgliedern für den Amtsausschuss
- Wahl der Ausschussmitglieder laut Hauptsatzung
a) Finanzausschuss
b) Bauausschuss
c) Dorf- und Umweltausschuss - Wahl der Ausschussvorsitzenden und deren Stellvertreter
- Wahl von drei Vertretern in den Wahlprüfungsausschuss
- Benennung von zwei Vertretern und deren Stellvertreter in die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Nordangeln
- a) Benennung eines Vertreters in den Kindergartenbeirat
b) Benennung eines Vertreters in den Kindergartenausschuss - Wahl von Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 - 2023
- Benennung von zwei Vertretern in die Gesellschafterversammlung der Nordangler Betriebs GmbH
- Benennung eines Vertreters für die Schleswig-Holstein Netz AG
- Verabschiedung der ausgeschiedenen Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter
- Einwohnerfragestunde
- Verschiedenes
- Bauanträge/Bauvoranfragen
gez. Margrit Jebsen
Bürgermeisterin
Es ist beabsichtigt, zu dem Punkt 20 die Öffentlichkeit von der Beratung und Beschlussfassung auszuschließen.